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   BFH, 21.01.2004 - II R 1/02   

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https://dejure.org/2004,7211
BFH, 21.01.2004 - II R 1/02 (https://dejure.org/2004,7211)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2004 - II R 1/02 (https://dejure.org/2004,7211)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - II R 1/02 (https://dejure.org/2004,7211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von gesetzlichen Eigentumsübergängen - Besteuerungsgegenstand bei der Bemessung der Grunderwerbssteuer

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1; ; GrEStG § 4 Nr. 1; ; GrEStG § 9 a.F.; ; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; BetrAVG § 9 Abs. 3; ; BetrAVG § 9 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1 BetrAVG

  • datenbank.nwb.de

    GrESt bei Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf den Träger der Insolvenzsicherung gem. § 9 Abs. 3 BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 3, BetrAVG § 9 Abs 3
    Altersversorgung; Grunderwerbsteuer; Grundstücksübertragung; Pensionssicherungsverein; Unterstützungskasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche (sachenrechtliche) Eigentumsänderung an (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 1994 II R 125/90, BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866) und entspricht in seiner rechtstechnischen Ausgestaltung dem Charakter der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer, wobei Besteuerungsgegenstand der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruhende Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212; vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche (sachenrechtliche) Eigentumsänderung an (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 1994 II R 125/90, BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866) und entspricht in seiner rechtstechnischen Ausgestaltung dem Charakter der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer, wobei Besteuerungsgegenstand der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruhende Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212; vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 25/98

    Grunderwerbsteuer im Umlegungsverfahren

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Denn die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 GrEStG aufgeführten Übergänge des Eigentums werden --ungeachtet der systematischen Stellung dieser Vorschrift-- nicht aus dem Steuertatbestand ausgegrenzt, sondern lediglich von der Steuer befreit (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 II R 25/98, BFHE 190, 225, BStBl II 2000, 206).
  • BFH, 16.02.1994 - II R 125/90

    Verschmelzung von Genossenschaften

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche (sachenrechtliche) Eigentumsänderung an (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 1994 II R 125/90, BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866) und entspricht in seiner rechtstechnischen Ausgestaltung dem Charakter der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer, wobei Besteuerungsgegenstand der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruhende Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212; vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Im Wege der Auslegung darf kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89; vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Im Wege der Auslegung darf kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89; vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • FG Bremen, 27.09.2001 - 101091K 5

    Grunderwerbsteuerpflicht des Eigentumsübergangs von Grundstücken bei gesetzlichem

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben und in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 219 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt: Der gesetzliche Übergang der zum Vermögen der Unterstützungskasse gehörenden Grundstücke auf den Kläger erfülle zwar bei wörtlicher Auslegung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).
  • BFH, 05.02.1969 - II R 29/66

    Meistgebot - Meistbietender - Im Namen des Auftraggebers - Besteuerungstatbestand

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
    Für den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG ist unerheblich, ob ein wirtschaftlicher Umsatz verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 1969 II R 29/66, BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400) und welche (öffentlichen) Interessen dem gesetzlichen Eigentumsübergang zugrunde liegen.
  • BFH, 23.03.2011 - II R 33/09

    Zur Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs im Rahmen der

    Im Wege der Auslegung darf kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 II R 1/02, BFH/NV 2004, 1120, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 16.10.2014 - 4 K 1315/12

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Übertragung von Grundbesitz durch Gemeinde

    (2) Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG gilt nur für den Erwerb durch eine "juristische Person des öffentlichen Rechts", nicht jedoch für den Erwerb durch eine rechtsfähige Körperschaft des privaten Rechts (Viskorf in Boruttau, GrEStG, 17. Auflage 2011, § 4 Rn. 12; BFH-Urteil vom 21.01.2004 II R 1/02, BFH/NV 2004, 1120).

    Gleichwohl ihr in anderen Steuergesetzen wie dem Grundsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz wegen Gemeinnützigkeit Vergünstigungen gewährt werden mögen, ist dies für die Auslegung des Grunderwerbsteuergesetzes ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 II R 1/02, BFH/NV 2004, 1120) und findet sich dort nicht.

  • FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09

    Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben

    Erfüllt ist dementsprechend die beiderseitige Rechtsform-Voraussetzung (vgl. Hofmann, GrEStG, 9. A., § 4 Rd. 3 m. w. N.; ferner BFH vom 22. Juni 2006 II B 122/05, BFH/NV 2006, 1882; vom 21. Januar 2004 II R 1/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2004, 1005, BFH/NV 2004, 1120 zu 2; Niedersächsisches FG vom 12. Juli 2006 7 K 25/05, Juris).
  • FG Hessen, 21.01.2015 - 5 K 908/10

    Der Kläger ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die durch den

    Das GrEStG weist insoweit nicht die erforderliche Regelungslücke auf (s. BFH-Urteil vom 14.10.1998 X R 56/96, BStBl II 1999, 89; BFH-Urteil vom 21.01.2004 II R 1/02, BFH/NV 2004, 120).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2006 - 7 K 25/05

    Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb durch eine "juristische Person des

    Für den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist es "unerheblich, ... welche (öffentlichen) Interessen dem ... Eigentumsübergang zugrunde liegen" (vgl. Bundesfinanzhof - BFH , Urteil vom 21. Januar 2004, II R 1/02, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 1120, Ziffer II. 1 der Entscheidungsgründe zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.04.2004 - XI B 21/04   

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https://dejure.org/2004,10255
BFH, 20.04.2004 - XI B 21/04 (https://dejure.org/2004,10255)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2004 - XI B 21/04 (https://dejure.org/2004,10255)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2004 - XI B 21/04 (https://dejure.org/2004,10255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung einer Außenprüfung - Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Finanzgerichts - Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht zur Verwirklichung der des Rechtsschutzes

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 5; ; FGO § 69 Abs. 6 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 3, 5 § 78 Abs. 1 § 128 Abs. 3 S. 1
    Akteneinsicht - unzulässige Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Rechtsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1120
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - XI B 21/04
    Die in diesem Verfahren beantragte Akteneinsicht (§ 78 Abs. 1 FGO) war nicht zu gewähren; denn bei einem --wie im Streitfall-- unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15

    Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer

    In Bezug auf die übrigen Akten besteht kein Anlass zur Gewährung von Akteneinsicht, wenn eine Beschwerde unzulässig ist (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2010 X B 119-120/90, BFH/NV 1991, 331; vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120; vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R682, unter 4.; vom 8. April 2009 V S 1/09, BFH/NV 2009, 1442, unter II.6.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 243, m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Nichtigkeitsklage - Verweisung an das FG -

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht einem Beteiligten im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens eine Akteneinsicht nicht zu, wenn die Beschwerde unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120; weitere Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 78 FGO Rz 21).
  • BFH, 19.12.2007 - I S 9/07

    Darlegungserfordernisse und Akteneinsichtsrecht bei Anhörungsrüge - Keine

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht einem Beteiligten im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens eine Akteneinsicht nicht zu, wenn die Beschwerde unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120; w.N. bei Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 78 FGO Rz 21).
  • BFH, 15.04.2008 - IV B 21/08

    Befangenheit - außerordentliche Beschwerde

    Da die Beschwerde unzulässig ist, kann --mangels Rechtsschutzbedürfnisses-- auch dem in diesem Verfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht (§ 78 FGO) nicht entsprochen werden (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2004 - VI B 122/04

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Rechtsmittel

    Denn bei einem unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120).
  • BFH, 24.09.2004 - V B 105/04

    Keine NZB gegen ablehnende Entsch. des FG über AdV; Vertretungszwang vor dem BFH;

    Denn bei einem unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten nicht geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120).
  • BFH, 24.09.2004 - V B 107/04

    Akteneinsichtnahme bei unzulässigkeit des Rechtsmittels

    Denn bei einem unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten nicht geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120).
  • BFH, 24.09.2004 - V B 106/04

    Akteneinsichtnahme bei unzulässigkeit des Rechtsmittels

    Denn bei einem unzulässigen Rechtsmittel ist die Einsichtnahme in die dem Gericht vorliegenden Akten nicht geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2004 - II B 169/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14642
BFH, 29.01.2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 14.04.1999 - 4 K 442/95

    Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb einer Lebensversicherung bei Beitragsleistungen

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - II B 169/02
    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des FG München vom 17. November 1999 4 K 631/96 Erb (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 139) und damit der Zulassungsgrund der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegt nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 17.11.1999 - 4 K 631/96

    Schenkungssteuer für unentgeltliche, objektiv freigebige Zuwendungen ; Der

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - II B 169/02
    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des FG München vom 17. November 1999 4 K 631/96 Erb (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 139) und damit der Zulassungsgrund der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegt nicht vor.
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